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Angelschein kaufen

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Um in einem deutschen Gewässer angeln zu dürfen, benötigt man grundsätzlich das, was umgangssprachlich als Angelschein bezeichnet wird; der rechtlich korrekte Name dafür lautet eigentlich Fischereischein, der Begriff “Angelschein” wird jedoch als Synonym im Alltag wesentlich öfter verwendet. Die einzige Ausname von der Angelscheinpflicht sind Gewässer, die sich in Privatbesitz befinden, hier reicht bereits die Erlaubnis des jeweiligen Besitzers aus, weitere Auflagen muss man nicht erfüllen.

Zum Fischen in sämtlichen nicht-privaten Seen, Teichen und Flüssen dagegen benötigt man in Deutschland, anders als in den meisten europäischen Ländern, einen Angelschein. Dieser wird in der Regel von der Gemeinde ausgestellt, in Hamburg sind die Bezirksämter dafür zuständig. Allerdings muss man dafür zuvor eine Prüfung bestehen, die (abhängig vom Bundesland) beim Landessportfischerverband oder der unteren Fischereibehörde abgelegt werden kann. Diese Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und gilt lebenslang. Beim Umzug in ein anderes Bundesland wird die Prüfung normalerweise anerkannt, allerdings muss der Angelschein in diesem Fall umgeschrieben werden.

Die zweite Voraussetzung, die man an vielen Gewässern erfüllen muss, ist der Besitz eines so genannten Gewässerscheins. Den Gewässerschein stellt der Inhaber des Fischereirechts für das jeweilige Gewässer aus, er ist also im Prinzip nichts anderes als die Genehmigung, dort tatsächlich angeln zu dürfen. Wer als Sportfischer Mitglied eines Vereins ist, darf dagegen in sämtlichen Gewässern angeln, die unter der Regie des Vereins stehen. Darüber hinaus sind in der Regel auch andere Gewässer freigegeben, die anderen Vereinen innerhalb des gleichen Dachverbands gehören. In diesem Fall benötigt man also keine separaten Gewässerschein. Mehr Informationen darüber erhält man bei einem dieser Vereine oder beim Verband Deutscher Sportfischer (VDSF), der als Dachverband etwa 7000 Mitgliedsvereine in ganz Deutschland hat.

Wer auf das Ablegen einer eigenen Prüfung und das Beantragen eines Angelscheins verzichten will, aber trotzdem legal fischen möchte, hat verschiedene Alternativen. Zum einen ist es in den meisten Nachbarländern Deutschlands ausreichend, einen Gewässerschein oder eine (in der Regel zeitlich befristete) Lizenz zu kaufen. Wer also in der Nähe der Grenze wohnt, kann zum Angeln einen Abstecher ins nahe Ausland, zum Beispiel nach Dänemark, in die Niederlande oder nach Österreich, unternehmen. Allerdings sollte man sich vorab über die Vorschriften vor Ort informieren; in Dänemark etwa ist der Kauf einer Lizenz relativ günstig, die Bußgelder für das Angeln ohne die richtige Lizenz dagegen sind extrem hoch, das Risiko lohnt sich also kaum.

In Deutschland wird eine vergleichbare Regelung lediglich in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern angewendet. In Mecklenburg-Vorpommern können sowohl Touristen als auch Einheimische einen Urlauberfischereischein kaufen, mit dem man vier Wochen lang in allen freigegebenen Gewässern angeln darf, ohne darüber hinaus einen Angelschein vorweisen zu müssen. In Schleswig-Holstein gibt es eine ähnliche Regel, allerdings gilt die Lizenz hier für 40 Tage und darf nicht von Personen erworben werden, die ihren Wohnsitz innerhalb des Bundeslandes haben.

In Niedersachsen weichen die Vorschriften ebenfalls von denen im übrigen Bundesgebiet ab. Hier schreibt das Fischereigesetz überhaupt keine Angelschein-Pflicht vor, so dass es in diesem Bundesland grundsätzlich keine Beschränkungen gibt. Das bedeutet, dass man in allen Gewässern, die nicht im Privatbesitz oder verpachtet sind, sorgen- und scheinfrei angeln darf, auch an der Nordseeküste ist dies erlaubt.


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